Sicherstellung der Leistungserbringung in der erforderlichen Qualität, Vertretung der Pflegedienstleitung, Sicherstellung der Qualität der Leistungen (Häusliche Krankenpflege gemäß SGB V, körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung gemäß SGB XI, private Leistungen), Gewährleistung, dass sich das Erbringen der vereinbarten Leistungen an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und den fachlichen Erfordernissen orientiert, Durchführung von Erstbesuchen von Kundinnen und Kunden von der Feststellung des Unterstützungsbedarfs über das Erstellen von Kostenvoranschlägen und Pflegeverträgen bis hin zum Koordinieren der Aufnahme selbst oder Organisation der Durchführung, Übernahme von Hausbesuchen gemäß § 37 Abs. 3 SGB oder Organisation dieser, Sicherstellung, dass die Dienstpläne alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, Gewährleistung, dass die Einsatzplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Pflegebedarf der Kundinnen und Kunden orientiert, Einsatz und Koordination von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung, Durchführung jährlicher Pflegevisiten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personalgespräche, Sicherstellung der Anwendung der Qualitätsmaßstäbe in der Pflege und Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell sowie die Umsetzung von Maßnahmen