Unterstützung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei der Alltagsbewältigung sowie in Belastungs- und Krisensituationen, Sicherstellung der Grundversorgung der Kinder (§ 8a SGB VIII), Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu den Kindern, Jugendlichen und Eltern, Hilfe beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes, Gestaltung von Hilfeprozessen und Hilfeplanung unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Sozialraum, kooperative Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Fachabteilungen, kollegiale Zusammenarbeit, Erstellung von Dokumentationen und Berichtswesen