Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen behördlicher Gestattungsverfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren, wasserrechtliche Genehmigungen, abfallrechtliche Genehmigungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungsmaßnahmen, Erstaufforstungen, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen der Bahn), Naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs-, Bebauungs-, Landschafts- oder Grünordnungsplänen, Naturschutzfachliche Beurteilung, Beratung und Stellungnahme zu Ausgleichsflächen und Ökokonten, FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und -prüfungen, Vollzug artenschutzrechtlicher Vorschriften, Überwachung und Betreuung von Schutzgebieten, Mitwirkung bei deren Ausweisung, Planung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie von Artenhilfsprogrammen, Fachliche Beurteilung und Kontrolle von Förderanträgen, Koordination ehren- und nebenamtlicher Beauftragter (u.a. Hornissen, Biber), Beratung von Gemeinden, im Naturschutz tätigen Verbänden und Bürgern zu Fachfragen des Naturschutzes, Austausch mit den anerkannten Naturschutzverbänden und Öffentlichkeitsarbeit