Bearbeitung von arbeitsrechtsrechtlichen Grundsatzangelegenheiten (öffentliches Arbeitsrecht sowie Beamtenrecht), Beratung der Hochschule bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen durch Analyse der Rechtsfragen sowie Entwicklung, Darstellung und Bewertung von Lösungsmöglichkeiten, Entwicklung, Implementierung und stetige Verbesserung von Prozessen, HR-relevanten Muster-Dokumenten wie Arbeitsverträgen, Nebenabreden und Richtlinien, Erstellen von allgemeinen Hinweisen und Handlungsanweisungen, Verbindungsstelle zwischen dem Präsidium, den Fachabteilungen und dem Personalrat, Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und Verhandlung von Dienstvereinbarungen, Vertretung der Hochschule vor dem Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht sowie Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Korrespondenz