Besetzung der Pforte montags bis freitags von 16:00 bis 22:30 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen in den Schichten von 07:00 bis 15:00 Uhr, 10:00 bis 18:00 Uhr, 15:00 bis 22:30 Uhr, Bedienen der Telefonanlage, Tägliches Einscannen aller Übernachtungsscheine, Zimmerzuteilung der obdachlosen Klientel, Eintragen der Zimmereinteilung in die digitalen Belegungspläne, Pflegen der Belegungspläne („Einzüge“, „Auszüge“, „Zimmertausch“), Teilnahme an regelmäßigen Teambesprechungen, Einhaltung der Aufgaben und Pflichten, die die Pfortenmitarbeitenden von vorgesetzten Mitarbeitenden erhalten (Schweigepflicht und Datenschutz, Haftungsregelung, Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsumfang), Kooperation mit den Sozialpädagog*innen, Kooperation mit dem Wachdienst, Regelmäßige Rückmeldungen über Vorfälle, Im Notfall Erbringung von Erste-Hilfe-Leistungen, Im Notfall Verständigen der Polizei, des Notarztes, der psychiatrischen Nothilfe, Respektvoller Umgang mit der Klientel des Hauses, mit Besucher*innen und dem Personal