Fachliche Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Fachliche Beurteilung bei der Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, Fachliche Beurteilung von Bauwasserhaltungen, Überwachung und Prüfung von Betrieben und Anlagen auf der Grundlage der Anlagenverordnung (AwSV), Technische Gewässeraufsicht bei AwSV-Anlagen, insbesondere bei Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) und bei wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen, Beratung von Antragstellern, Planern und Sachverständigen, z. B. JGS-Anlagen, Niederschlagswasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete, Abwasserbeseitigung, Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt, technische Vorprüfung von wasserrechtlichen Antragsunterlagen