Bearbeitung von Anmeldungen von Versammlungen und/oder Aufzügen gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz (Versammlungsrecht), Beratung der Versammlungsanmelder und Erläuterungen zum Rechtsbereich der Art. 5 und 8 Grundgesetz, des Versammlungsgesetzes sowie der Rechte und Pflichten der Versammlungsanmelder, Analyse der aktuellen kommunal-, landes- und bundespolitischer Situation und Erstellung einer Prognose der sich ergebenden Gefahrensituationen für die jeweilige Versammlung, Informationsaustausch mit verschiedenen Behörden und Ableitung konkreter Maßnahmen, Erarbeitung einer Gefahrenprognose, Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Kooperationsgesprächen mit den Versammlungsanmeldern, rechtssichere Bewertung des Versammlungsvorhabens und Prüfung der Zulässigkeit der Anordnung von Auflagen oder der Verfügung eines Verbotes nach § 15 Abs. 1 und 2 Versammlungsgesetz, Erstellung und Erlass der erforderlichen Verwaltungsakte, ggf. mit Anordnung der sofortigen Vollziehung im Einzelfall, Beteiligung von Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Versorgungsträgern, Verkehrsunternehmen zur Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen sowie notwendiger Anordnungen (u. a. Straßensperrungen, Umleitungen, Verlegung von Haltestellen), Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Außeneinsätzen zur Begleitung angemeldeter Versammlungen/Aufzüge, Planung und Durchführung der erforderlichen Außendiensteinsätze, Koordination des Einsatzes weiterer Fachbehörden (u. a. Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Verkehrsbehörde, Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde) und Leitung des fachübergreifenden Einsatzteams, Durchführung von Kooperationsgesprächen während des Versammlungsgeschehens, ständige Bewertung der Versammlung vor Ort in Echtzeit und Prüfung der Notwendigkeit, während der Versammlung beschränkende Anordnungen zu erlassen und durchzusetzen, Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen zur Durchführung von Veranstaltungen öffentlicher Vergnügungen nach § 42 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden, Bearbeitung von Vorgängen der speziellen Gefahrenabwehr nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen (BäderOBVO), Bearbeitung von Vorgängen zum Lotterie- und Glückspielrecht, Bearbeitung von Anträgen für die Vorführung von Bühnenfeuerwerken in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen, Erarbeitung von Vorlagen zu Berichten und Statistiken für das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie zuständige Thüringer Ministerien, Bearbeitung von Entwürfen zu Widerspruchs- und Klageverfahren, Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren