Umsetzung des Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII), Krisenintervention und Umsetzung von vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Beratung und Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII, Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung / Hilfen für junge Volljährige gem. §§ 27 – 35, 41, 41a SGB VIII, Gestaltung und Steuerung der Hilfeplanungsverfahren ggf. unter Einbeziehung weiterer Fachstellen gem. § 36 SGB VIII, Beteiligung an Beratung, Bedarfsfeststellung und Maßnahmenentscheidung der Hilfen zur Erziehung im Regionalteam, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Fallübergreifende Tätigkeiten, wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Strafverfolgungsbehörden u.a.