Rechtliche und technische Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen im Zusammenhang mit Abwasserbehandlungsanlagen, Indirekteinleitungen und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Erstellung wasserrechtlicher Stellungnahmen zu baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und ähnlichen Genehmigungsverfahren, Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen, Indirekteinleitungen und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, Technischen Regeln und Industrienormen, Beratung von Betriebsverantwortlichen, Vereinbarung von Lösungsoptionen im Rahmen der wasserrechtlichen Vorschriften und unter Nutzung bestehender Ermessenspielräume, Beteiligung an der Rufbereitschaft der Unteren Umweltschutzbehörde gemäß der Umweltalarmrichtlinie (“Öl- und Giftalarm“)