Beratung von Familien in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Durchführung von Beratungen (einzeln oder zusammen) zum Sorgerecht, Umgangsrecht und den Bedürfnissen der Kinder; Erstellung von außergerichtlichen Umgangsvereinbarungen, Vermittlung von Umgangsanbahnungen und –begleitungen, Reaktion auf Kindeswohlgefährdung, Recherchen, Gefährdungseinschätzung vor Ort, Ergreifung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes (ambulante Maßnahmen bis hin zu einer Inobhutnahme und Fremdunterbringung des betroffenen Kindes), Umfangreiche Korrespondenz mit dem Familiengericht in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung, Stellung von entsprechenden Anträgen zum Eingriff in das Sorgerecht und Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen, Dokumentation, Teilnahme und Durchführung von Helferkonferenzen, Anleitung und Begleitung von ambulanten Hilfen und deren Fachkräften, einschließlich der Durchführung und Erstellung von Hilfeplänen, Prüfung, ggf. Empfehlung an den Fachdienst zur Einleitung von teilstationären und stationären Maßnahmen, Führung von Klärungsgesprächen mit den Beteiligten einschließlich Hausbesuchen, Prüfung des Sachverhalts und Berichterstattung ans Gericht mit Einschätzungen und Empfehlungen für Entscheidungen durch das Familiengericht, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Vermittlung von Umgangsbegleitung und –anbahnung, Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gem. 42 SGB VIII, Förderung von gemeinsamen Wohnformen für Vater/Mütter mit Kind(ern) gem. § 19 SGB VIII, Organisation, Begleitung und Abwicklung von vollstationären Jugendhilfemaßnahmen nach § 34 SGB VIII, Organisation, Begleitung und Abwicklung stationärer Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII, Organisation, Begleitung und Abwicklung vollstationärer Erziehungshilfen für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit §34/35a SGB VIII