Entscheidungen und Fertigen von Anordnungen von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach §§ 44 (1), 45 StVO einschließlich Erstellen und Bearbeiten von Verkehrszeichenplänen, Bearbeiten von Anträgen/Anfragen aus der Bevölkerung, anderer Behörden, von Verkehrsträgern, politischen Gremien und der Polizei Berlin zu straßenverkehrlichen Fragen, Fertigen von Stellungnahmen zu Bauplanungen, Fertigen von Anordnungen und Stellungnahmen zu ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen sowie zu Sonderlinienverkehren, Mitwirkung als Träger öffentlicher Belange, Fertigen von Verfügungsentwürfen bei Petitionen und Widerspruchsverfahren, Zuarbeit zu/in Verwaltungsstreitverfahren, Treffen von straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen auf Grund eigener Verkehrsbeobachtungen und Erkenntnisse, Vertreten der Straßenverkehrsbehörde auf Ortsterminen sowie auf Abstimmungsgesprächen mit anderen Behörden und Dritten, Umsetzen der Verkehrskonzepte der zuständigen Senatsverwaltung, Fertigen von Aktenauskünften einschl. Festlegung der Gebührenhöhe