Straßenplanungsprojekte leiten, die mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros steuern und überwachen, technische Prüfung der Planungen inklusive der Termin- und Kostenkontrolle sowie die Mitwirkung beim Grunderwerb, Abstimmung der Planung mit Fachbehörden, den Trägern öffentlicher Belange (TöB) sowie mit anderen Planungsträgern und Betroffenen, Mitwirkung bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren), Technische Prüfung und Stellungnahmen bei Planungen Dritter (Bauleitplanungen, Planfeststellungsverfahren, Raumplanung etc.), Ablöseberechnungen nach ABBV erstellen und prüfen, Mitwirkung bei der Antragstellung von Fördermitteln, Mitwirkung beim Abschluss von straßenrechtlichen Vereinbarungen