Identifizieren, Deklarieren und Klassifizieren von Sonderabfällen (z. B. Chemikalienabfälle, Säuren, Laugen, Pflanzenschmutzmittel) sowie diversen anderen festen und flüssigen Abfällen, Fachgerechtes Vorbereiten, Kennzeichnen, Verpacken, Lagern und Verladen von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510, Durchführung von Schadstoffsammlungen gemäß TRGS 520, Anwendung gesetzlicher Vorschriften und Vorgaben wie z. B. Gefahrgutverordnung, Sicherheitsvorschriften und Umweltschutzrichtlinien, Überprüfung stoffspezifischer Eigenschaften wie pH-Wert, Flammpunkt, Aggregatzustände bei Labortätigkeiten