Prüfung von Planungen, Ausschreibungen, Vergaben und Nachträgen, Prüfung der Ingenieur-, Architekten- und Gutachterverträge sowie deren Abrechnung, Prüfung der Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, Beurteilung von Verwaltungsabläufen im Hinblick auf die Geeignetheit und Wirksamkeit Interner Kontrollsysteme, Erstellung von Prüfungsvermerken, Prüfungsberichten und gutachterlichen Stellungnahmen, Beratung der bautechnischen Fachabteilungen, Teilnahme an kommunalen Sitzungen (insbesondere Rechnungsprüfungs- ausschuss, Bau- und Vergabeausschuss)