Akutversorgung bei erkrankten und verletzten Personen auf dem Schulgelände, Information an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach einem Versorgungsfall, Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit speziellem gesundheitlichen Bedarfen, Übernahme von Maßnahmen medizinischer Pflege und Hilfe, Übernahme von Maßnahmen der ergänzenden Pflege, Information, Beratung und Schulung der Schulleitung und Lehrkräfte, Pflegedokumentation, Förderung der Gesundheitskompetenz bei Schülerinnen und Schülern, Unterstützung bei der Implementierung von Projekten zur Gesundheitsförderung, Beratung zu gesundheitsbezogenen Themen, Ansprech- und Vertrauensperson für Schülerinnen und Schüler, Mitglied in der schulischen Steuergruppe des Landesprogramms Gute gesunde Schule, Vorbereitung und Organisation von Erste-Hilfe-Auffrischungskursen