Sicherstellung des störungsfreien Dienstbetriebes der Anlagen der Gebäude- und Betriebstechnik, einschließlich IT‑gestützter Parametrierung der Regelungstechnik, Instandhaltung, Überwachung und Durchführung von Wartungen und Inspektionen von Anlagen der Gebäude- und Betriebstechnik, insbesondere von Nieder- und Mittelspannungsanlagen wie Energieversorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Antrieben, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Bedienung und Prüfung der Gebäude- und Betriebstechnik mittels IT‑gestützter Parametrierung, Elektrische Anlagen, Geräte und Arbeitsmittel prüfen und warten, Fachaufsicht über elektrotechnisch unterwiesene Personen, Schalthandlungen gemäß Schaltbefähigung für das Betreiben und Bedienen elektrischer Anlagen über 1 kV, Einweisung, Beaufsichtigung von Fremdfirmen und ggf. Abnahme der Leistungen (Fremdfirmenmanagement)