Leitung des Bereichs Infektionsschutz, Hygiene und umweltbezogener Gesundheitsschutz mit Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber allen Dienstkräften sowie die fachliche Kontrolle der Mitarbeitenden, Fachliche Anleitung, Ausbildung und Beratung der Dienstkräfte und Koordinierung der Arbeitseinsätze sowie Organisation der Arbeitsabläufe (z.B. administrative Aufgaben wie BAK’s, AP’s oder Beurteilungen), Dienst- und Fachaufsicht über das Personal des Fachbereichs (Ärzt:innen, Medizinische Fach-angestellte, Gesundheitsaufseher:innen sowie Verwaltungsmitarbeitende) sowie Anweisung und Beratung der Mitarbeitenden in schwierigen Situationen, Führung der Mitarbeitenden im Sinne eines modernen Personalmanagements, Anwendung der Personalentwicklungsinstrumente, Dienstliche und fachliche Verantwortung für den Fachbereich (Gesundheitsaufsicht, Impfberatungsstelle sowie Ordnungsbehördliche Bestattungen), Mitwirkung bei Auswahl und Einstellungen im Fachbereich, Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden, Fachliche Beratung und Kooperation mit der Amtsleitung und der Bezirksstadträtin/des Bezirksstadtrats sowie Erstellung von Stellungnahmen und Erarbeitung von Vorlagen für die politische Leitung, Vertretung des Fachbereiches innerhalb des Gesundheitsamtes sowie nach außen im Auftrag oder stellvertretend für die Amtsärztin/den Amtsarzt, Kooperation mit oder/und Teilnahme an bezirklichen oder überbezirklichen Arbeitsgruppen und Gremien, Kontrolle und Steuerung der Kosten- und Leistungsrechnung im Fachbereich, Klärung von Grundsatzangelegenheiten und Zweifelsfragen, Beschwerdemanagement, Optimierung und fachliche Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Aufgabengebietes, Stellvertretung der Amtsleitung sowie Teilnahme an der Rufbereitschaft, Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien, Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Sicherstellung seuchenhygienischer oder prophylaktischer Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Infektionshygienische Überwachung sowie Stellungnahmen zu baulichen Vorhaben von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, gewerblichen Einrichtungen der Schönheitspflege, Rettungsdienst- und Krankentransporteinrichtungen, Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens, Klärung von Fragen zur Impfprophylaxe im Rahmen von komplexen Geschehnissen bzw. zu schwierigen Einzelfällen, Überwachung der Beschaffenheit des Trink-, Schwimm- und Badebeckenwassers entsprechend der geltenden Rechtsregelungen, Überwachung der Aufbereitung von Abwasser, Bekämpfung von Schädlingen und Lästlingen sowie Überprüfung von Wohnraumbelastungen unter umwelthygienischen Gesichtspunkten, Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen; Untersuchungen, Beratungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit Fragestellungen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, Schutz der Bevölkerung im Rahmen des medizinischen Katastrophenschutzes sowie Mitarbeit im Katastrophenstab des Bezirksamtes, Einzelfallentscheidungen im Bereich Leichen- und Bestattungswesen, Verfolgen der Entwicklung des Fachgebietes und der Literatur, Unterrichtung und Fortbildung der Gesundheitsaufseher:innen