Vorbereitung und Durchführung von Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen (u. a. konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (§§ 41 ff. HOAI 2013) , insbesondere Brücken, Durchlässe, Stützwände, Lärmschutzwände, unterirdische Bauwerke wie Behälter, Gänge und Zisternen), Prüfung von Entwürfen und Planungen, Variantenuntersuchung sowie Erstellung von Kostenschätzungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Vorbereitung von Vergabeunterlagen, Fördermittelverfahren, Abstimmung und Durchführung regelmäßiger Planungsberatungen, Erstellung des Auftrages sowie der Bauablaufplanung, Örtliche Bauüberwachung, Wahrnehmen der Führungs- und Leitungsverantwortung als Unterstützung des Amtsleiters im zugewiesenen Aufgabenbereich in personeller, organisatorischer und finanzieller Sicht, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (§§ 41 ff. HOAI 2013), insbesondere durch:, Erstellung Leistungsverzeichnis, Fortschreibung der Kostenberechnung entsprechend Angeboten, Kostenkontrolle sowie Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen, Beauftragung der Maßnahme, Bearbeitung von Einzelanfragen sowie Beratung zu ingenieurtechnischen Themen, besondere Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit Höhlern im öffentlichen