Sicherstellung der Tiergesundheit durch amtstierärztliche Überwachung und Kontrollen, Umsetzung und Durchsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen, Durchführung von Kontrollen im Bereich der Lebensmittelhygiene, insbesondere im Umgang mit tierischen Produkten, Überwachung der Fleischhygiene in Schlachtbetrieben und Verarbeitungseinrichtungen, Beratung von Tierhalterinnen/Tierhaltern und Betrieben zu tiergesundheitlichen und tierschutzrechtlichen Themen, Mitwirkung bei der Aufklärung und Bekämpfung von Tierseuchen, Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelsicherheit