Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den Abfallgesetzen sowie in baurechtlichen Verfahren, Mitwirkung beim Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Mitwirkung bei Schlussabnahmen sowie bei Stellungnahmen im Gerichtsverfahren, regel- und anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Überwachung, Plausibilitätsprüfung von Prüfberichten), Bearbeitung von Fachfragen zu Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit und zur Abfallwirtschaft, Immissionsschutzfachliche Beurteilung von Bauleitplanungen der Kommunen, Beratung der Bürger und Anlagenbetreiber, fachliche Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben, Durchführung von Schallpegelmessungen und Schallausbreitungsrechnungen