Sicherstellung einer ganzheitlichen und individuellen Grund- sowie Behandlungspflege der Patienten unter Berücksichtigung ihrer psycho-sozialen Gesamtbedürfnisse, Zusammenarbeit mit den Ärzten für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Beachtung des aktuellen pflegewissenschaftlichen Stands sowie berufsrechtlicher Vorschriften, Fachgerechte Erkennung und Erfassung der Bedürfnisse der Patienten, einschließlich der Identifikation lebensbedrohlicher Zustände und der sofortigen Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Lebensrettung, Erstellung, Durchführung und Auswertung von Pflegeplänen, Fachgerechte Durchführung medizinischer Anordnungen der Ärzte, Unverzügliche und fachgerechte Weiterleitung auffälliger Beobachtungen an die zuständigen Stellen, Vorbereitung und Durchführung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen, Dokumentation der Wirkung dieser Maßnahmen, Umsetzung von Veränderungen in der Planung der Pflege bei Bedarf, Erfassung von Patientendaten, Behandlungsplanung, -durchführung und -dokumentation, Anleitung und Unterstützung von Auszubildenden und neuen Mitarbeitern