Erteilen von Ausnahmezulassungen/Genehmigungen nach dem LImSchG Bln und 32. BImSchV für Filmarbeiten, Durchführung der erforderlichen Verwaltungsverfahren bei der Überwachung der Mängelbeseitigung bei Heizöltankanlagen, Überwachung der Prüfpflichten (Generalinspektion) für Fettabscheider und Amalgamabscheider gemäß § 60 WHG, Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zu 1.-3., Überwachung der Ersatzpflanzungen gem. § 6 BaumSchVO, Nachträgliche Anordnungen gem. § 8 BaumSchVO, Bereitstellung und Weitergabe von Umweltinformationen