Unterstützung und Begleitung von Familien, Alleinerziehenden und weiteren Sorgeberechtigten auf der Grundlage von § 31 KJHG, Bewältigung von Alltagsproblemen (strukturierter Tagesablauf, Ernährung, Gesundheit, Hygiene u. ä.), Stärkung von Erziehungskompetenzen sowie Beratung zu allgemeinen Erziehungsfragen, Wahrnehmung von KiTa-, Schul-, Arzt- bzw. Behörden-Terminen, Wahrnehmung von begleiteten Umgängen, Rückführung von Kindern in ihre Familien nach Fremdunterbringung, Förderung von Kinder/Jugendliche der 5. bis 8. Klasse durch Vermittlung positiver Erlebnisse, sozialen Miteinanders, Hausaufgaben-Betreuung sowie Aufgaben des täglichen Lebens, Erweiterung der Handlungskompetenzen von Kindern/Jugendlichen und so positive Verhaltensänderungen erreichen