zentraler Ansprechpartner für Arbeitsschutz intern & extern, beraten bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere nach § 3 und § 6 Arbeitsschutzgesetz und der DGVU Vorschrift 2, Übernahme der sicherheitstechnischen Betreuungen und Dienste gem. Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, Verantwortung für die Beurteilung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Unterstützungen bei der Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalysen, Organisation, Teilnahme, ggf. Leitung regelmäßiger Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), regelmäßige Vor-Ort-Begehungen, um Arbeitsplätze, -abläufe, -umgebung hinsichtlich Sicherheit und Unfallprävention zu optimieren, Maßnahmenergreifung bei Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren, Aufbau und kontinuierliche Weiterentwicklung eines Arbeitsschutz-Managementsystems, Erarbeitung von Inhalten für Unterweisungen im Bereich Arbeitssicherheit und Durchführung, Entwickeln & Überarbeiten von systematischen Prozessen und Dokumentationen im Arbeits- und Brandschutzmanagement, aktive Mitarbeit in Projekten die sich auf Arbeitssicherheit, Brandschutz, Abfall- und Umweltmanagement sowie Gefahrgut beziehen