Sicherstellung einer ganzheitlichen und individuellen Grund- sowie Behandlungspflege der Patienten*innen unter Berücksichtigung ihrer psycho-sozialen Gesamtbedürfnisse, Enge Zusammenarbeit mit den Ärzten*innen, die für diagnostische und therapeutische Maßnahmen zuständig sind, Beachtung des aktuellen pflegewissenschaftlichen Stands sowie berufsrechtlicher Vorschriften, Fachgerechte Erkennung und Erfassung der Bedürfnisse der Patienten*innen, einschließlich der Identifikation lebensbedrohlicher Zustände und der sofortigen Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Lebensrettung, Erstellung, Durchführung und Auswertung von Pflegeplänen, Fachgerechte Durchführung medizinischer Anordnungen der Ärzte*innen, Unverzügliche und fachgerechte Weiterleitung auffälliger Beobachtungen an die zuständigen Stellen, Vorbereitung und Durchführung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen, Dokumentation der Wirkung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen, Umsetzung von Veränderungen in der Planung der Pflege bei Bedarf, Erfassung von Patientendaten, Behandlungsplanung, -durchführung und -dokumentation, Anleitung und Unterstützung von Auszubildenden und neuen Mitarbeiter*innen