Führen von allen im Straßen- und Grünflächenamt im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen eingesetzten Mehrzweckfahrzeugen und Sonderfahrzeugen unter regelmäßiger Verwendung verschiedener Anbaugeräte wie z.B. Traktoren, Großflächenmäher, Radlader etc., Führen von Kraftfahrzeugen über 5 – 7,5 Tonnen, die mit dem gültigen Führerschein, mind. Klasse C1/C1E, bedient werden dürfen, Führen von Kraftfahrzeugen bis 5 Tonnen, Mitführen von Anhängern und damit verbundene Rangiertätigkeiten, je nach Jahreszeit sind anstelle des Anhängers verschiedene Maschinen anzubau-en und damit Pflegearbeiten durchzuführen (z.B. Sichelmäher, Zweiachsmäher, Mulchmäher, Düngestreuer), Führen von Baugeräten (z.B. Radlader mit Gabel oder Mulde), manuelles Be- und Entladen und Transport u.a. von Schüttgütern (Kompost, Erden), Steinen, Gehwegplatten, Pflastersteinen, Pflanzen, Strauchwerk, Müll, Personen- und Maschinentransporte, Bedienen von Maschinen nach Einweisung, Wartung und Pflege des jeweils zu fahrenden bzw. zu bedienenden Fahrzeugs oder Geräts, Heben und Tragen von Transportgut von 25 kg und mehr, Leeren von Abfallbehältern, Sammeln von losem Müll und Unrat (auch infektiöse Abfälle)