Als Justizmitarbeiter ist man in verschiedenen Bereichen des Rechtssystems tätig. Zu den Hauptaufgaben gehört die Unterstützung von Richtern und Anwälten, die Durchführung von Verwaltungsaufgaben sowie die Betreuung von Verfahren. Die Arbeit kann sowohl im Gerichtsgebäude als auch in Büros oder während Außendienste stattfinden, wobei ein hohes Maß an Verantwortung und Genauigkeit gefordert ist.
Die Gehälter im Berufsfeld der Justiz, insbesondere für Justizfachangestellte, variieren je nach Ausbildungsstatus und Berufserfahrung. Die Ausbildungsvergütung beträgt während der dreijährigen Ausbildung etwa 1.086 Euro im ersten Jahr, 1.140 Euro im zweiten Jahr und 1.190 Euro im dritten Jahr. Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung liegt durchschnittlich bei 34.500 Euro jährlich (ca. 2.875 Euro monatlich), mit einer Gehaltsspanne von 30.500 Euro bis 39.000 Euro pro Jahr. Nach der Ausbildung können Justizfachangestellte mit zunehmender Berufserfahrung Gehälter im Bereich von 2.542 Euro bis 3.250 Euro pro Monat erwarten.
Für Karrieren im Justizbereich ist in der Regel eine juristische Ausbildung erforderlich, wie zum Beispiel ein Studium der Rechtswissenschaften. Alternativ gibt es spezifische Ausbildungswege für Fachangestellte in der Justiz, die eine fundierte berufliche Ausbildung bieten. Praktische Erfahrungen, wie zum Beispiel durch Praktika oder Referendariate, sind ebenfalls von Vorteil.
Im Justizbereich gibt es vielfältige Karrieremöglichkeiten. Nach dem Abschluss eines Jurastudiums kann man als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt arbeiten. Für Fachangestellte in der Justiz bestehen Möglichkeiten, sich zum Beispiel zum Justizsekretär oder in Leitungspositionen weiterzuentwickeln. Zudem sind Fort- und Weiterbildungen unerlässlich, um in diesem dynamischen Bereich up-to-date zu bleiben.