Pflege und Erhaltung der städtischen Grünflächen (z. B. Heckenschnitt, Rasen mähen), Mähen von Sportanlagen, Baumpflege und Baumfällung (u. a. mit Hebebühne), Unterhaltung von Bachläufen, Gräben und Einleitstellen, Pflege und Reinigung der Spielplätze, Führen von im Gartenbau üblichen Geräten: Motorsäge, Heckenschere, Kleintraktoren, Mehrfachgeräte-träger etc., Weitere handwerkliche Tätigkeiten wie Maler-, Schlosser-, Verputzer-, Schreiner-, Maurer- und Tiefbauarbeiten, Teilnahme an der Rufbereitschaft und Winterdienst, Pflege und Wartung der für die Arbeiten eingesetzten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, Die Übertragung von weiteren Aufgaben über die vorgenannten Bereiche hinaus bleibt vorbehalten