Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen von Sprechstunden sowohl im Zentrum als auch beim Kunden vor Ort, Beratung von Arbeitnehmern und Führungskräften zu sämtlichen Fragen im Bereich der Gesundheit, Gewährleistung der Erfüllung aller im § 3 ASIG festgelegten Aufgaben eines Betriebsarztes, Beratung und Gestaltung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, Durchführung von reise- und verkehrsmedizinischen Beratungen sowie arbeitsmedizinischen Begutachtungen