Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
Wissenschaftliche Mitarbeiter tin (65%-Teilzeit) am Standort Frankfurt gesucht
**Wissenschaftliche
(E13 TV-G-U, 65%-Teilzeit)
befristet für die Dauer bis zum 31.05.2027 zu besetzen. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen des für die Goethe-Universität geltenden Tarifvertrages (TV-G-U).
Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) untersucht aktuelle für den Zusammenhalt von Gesellschaften relevante Entwicklungen und ihre historischen Wurzeln. Es übernimmt die Aufgabe, die entsprechende (Grundlagen-)Forschung voranzutreiben und praxisrelevante Vorschläge für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Das FGZ wird als dezentrales Institut von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an elf Standorten getragen. Der Frankfurter Standort an der Goethe-Universität umfasst ein Portfolio von insgesamt sieben Vorhaben, die gesellschaftlichen Zusammenhalt aus einer breitgefächerten interdisziplinären Perspektive untersuchen, die von der Philosophie, der Politikwissenschaft und der Soziologie bis hin zur Rechtswissenschaft reicht.
Gewaltkonflikte stellen einen zentralen Bezugspunkt und eine Reibungsfläche für gesellschaftliche Verständigungsprozesse dar, weil sie unmittelbar das Lebensgefühl und die Sicherheit von Menschen betreffen. Ausgehend von Traditionsbeständen der Friedens- und Konfliktforschung liegt dem Forschungsvorhaben dahingehend eine doppelte Fragestellung zugrunde: Erstens wird ergründet, warum die aktive Beteiligung demokratischer Staaten an militärischen Konflikten mal stärkere, mal schwächere innergesellschaftliche Reaktionen hervorruft. Zweitens wird analysiert, warum daraus so unterschiedliche Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erwachsen. Konkret wird dies mit Blick auf die Bundesrepublik Deutschland und anhand von vier empirischen Fallbeispielen untersucht. Unter welchen Bedingungen führt die Beteiligung an externen Konflikten hier zu einem Vertrauensverlust bzw. Vertrauenszuwachs zwischen Gesellschaft und Regierung? Weshalb stellen sich Polarisierungsprozesse zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ein bzw. weshalb bleiben sie aus? Im Versuch der Beantwortung dieser Fragen stützt sich die Forschungsarbeit sowohl auf qualitative Analysen von Interviews und Mediendiskursen als auch auf quantitative Auswertungen der Einstellungen und affektiven Polarisierung von Bürger tinnen.
Aufgabengebiete:
Die Aufgaben des ders tin liegen im Bereich der qualitativen und/oder quantitativen Forschung zu den Wirkungen der aktiven Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an verschiedenen militärischen Konflikten, die im BMBF-geförderten Vorhaben „Wirkung militärischer Konflikte auf gesellschaftlichen Zusammenhalt“ durchgeführt wird. Dazu gehört auch die Forschungskooperation innerhalb des FGZ. Die empirische Erforschung des Phänomenbereiches umfasst einerseits die Erhebung und Analyse von Expert tinneninterviews mit Entscheidungsträger tinnen sowie die qualitative Analyse ausgewählter Mediendiskurse. Andererseits beinhaltet sie die statistische Analyse bestehender Sekundärdaten, insbesondere Umfragedaten von Infratest dimap, Forschungsgruppe Wahlen, GLES und Friedrich-Ebert-Stiftung. Gelegenheit zur eigenständigen Forschung und zur Weiterqualifikation wird gegeben.
Einstellungsvoraussetzungen:
Erwartet wird ein überdurchschnittlich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master in Politikwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung oder Soziologie) sowie einschlägige Kenntnisse der Konfliktforschung. Gefordert sind darüber hinaus Erfahrungen mit der Durchführung von Interviews, mit der qualitativen Auswertung unterschiedlichen Materials (z.B. qualitative Inhaltsanalyse) und mit quantitativen Analyseverfahren (mit R/Stata/SPSS) sowie sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse.
Der Goethe-Universität wurde im Sommer 2005 das Grundzertifikat zum Audit Familiengerechte Hochschule verliehen. Auf die familienfreundliche Gestaltung universitärer Arbeitszusammenhänge wird Wert gelegt. Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit wird gefördert. Stellen sind grundsätzlich teilbar, sofern die Aufgaben dem nicht entgegenstehen.
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