Wissenschaftlicher Mitarbeiter*in (m/w/d) im Bereich Pflanzenproduktion
Mitarbeiter/innen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Pflanzenproduktion, Nr. 410
Mit mehr als 70 Studiengängen schaffen wir individuellen Freiraum zur Entwicklung von Persönlichkeiten und bereiten etwa 7.500 deutsche und internationale Studierende vor allem auf eines vor: einen gelungenen Berufsstart.
Am Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung der Hochschule Anhalt, Standort Bernburg (Saale), ist, vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides, ab dem 01.03.2025 die bis zum 28.02.2028 befristete Teilzeitstelle (65%) eines
Wissenschaftlichen Mitarbeiters (m/w/d), Nr. 410
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation, insbesondere zur Promotion geboten
Die Stelle ist in das Projekt „Anpassungsstrategien an klimatische Veränderungen im Pflanzenbau in Trockengebieten (AKLIMAT)“ eingebunden und bietet hervorragende Möglichkeiten für ein interdisziplinäres Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis. Im Projekt soll ein Paket von Strategien geprüft werden, um Ackerbausysteme insbesondere in Trockengebieten Deutschlands resilienter gegenüber klimatischen Veränderungen zu machen. Schwerpunkte liegen in der Diversifizierung des Anbauspektrums, in der Optimierung der Wassernutzung sowie in der Prüfung von Biostimulanzien zur Ertragsstabilisierung.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Planung, praktische Betreuung und Auswertung landwirtschaftlicher Feldversuche,
- enge Kooperation mit den Arbeitsgruppen Digitalisierung sowie Analytik und Molekularbiologie,
- Einbeziehung von Studierenden in die Forschung im Rahmen von Projekt- und Abschlussarbeiten,
- Datenauswertung, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Ergebnispräsentation in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und auf wissenschaftlichen Tagungen,
- Kommunikation mit den Projektpartnern aus Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis,
- Unterstützung der Projektleitung bei Beschaffungsvorgängen und Berichterstellung.
Sie verfügen über:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom (Uni) bzw. Master) im Bereich Landwirtschaft oder verwandter Fachgebiete,
- vertiefte Kenntnisse in der Pflanzenproduktion,
- Erfahrungen bei der statistischen Auswertung von Feldversuchen,
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse,
- Erfahrungen bei der Koordination und Durchführung von Drittmittelprojekten (wünschenswert).
Mögliche Vor-Ort-Einsätze erfordern eine entsprechende Mobilitätsbereitschaft. Idealerweise verfügt die gesuchte Person über die Befähigung zum Führen von landwirtschaftlichen (Groß-) Fahrzeugen.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html.
Es erwarten Sie:
- die Mitarbeit an einem innovativen und hochaktuellem Forschungsthema in einem interdisziplinären Team,
- hervorragende Forschungsmöglichkeiten an einer der forschungsstärksten Hochschulen des Landes,
- ein vielfältiges Aufgabenspektrum mit Gestaltungsspielraum und hoher Eigenverantwortung,
- die Vorzüge eines Tarifvertrags im öffentlichen Dienst, transparente Bezahlung, 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche), die Gewährung einer Jahressonderzahlung und Vermögenswirksamer Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, ein vielfältiges Hochschulsportangebot,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle gemäß der jeweils gültigen Dienstvereinbarung.
Die Hochschule Anhalt ist bestrebt, die Berufschancen von Frauen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
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