Technische Mitarbeiter*in (w/m/d) in der Lawinenwarnzentrale
Stellenausschreibung
Wasser, Boden, Luft, Natur - die Sicherung und umweltverträgliche Nutzung dieser Lebensgrundlagen sind zentrale Ziele des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ebenso wie der Schutz des Menschen vor Gefahren aus der Umwelt.
Am Bayerischen Landesamt für Umwelt ist an der Dienststelle München (ab 2027 vorauss. im Bayerischen Zentrum für alpine Sicherheit in Bad Tölz) für die Abteilung 8 "Gewässer- kundlicher Dienst" im Referat 87 "Lawinenwarnzentrale, Lawinenschutz" baldmöglichst fol- gende Stelle unbefristet zu besetzen:
Technische Mitarbeiterin / Technischer Mitarbeiter (w/m/d)
in der Lawinenwarnzentrale
Die Lawinenwarnzentrale im bayerischen Landesamt für Umwelt koordiniert und organi- siert den Lawinenwarndienst Bayern. Zentrale Aufgabe ist die Aufnahme von meteorologi- schen Messdaten im alpinen Raum und deren Bereitstellung für die ehrenamtlichen Lawi- nenkommissionsmitglieder und die breite Öffentlichkeit. Das automatische Messnetz des Lawinenwarndiensts umfasst 20 Messstationen in Höhenlagen zwischen 1000 und 3000 m. ü. NN. Die Messdaten und die von den ehrenamtlichen gesammelten Schneedeckenin- formationen sind Grundlage für die Erstellung des täglichen Lawinenlageberichts im Win- ter. Zudem ist die Lawinenwarnzentrale für die Dokumentation von Unfalllawinen und Schadenslawinen im Lawinenkataster zuständig. Technische Entwicklungen wie Drohnen und Satellitendaten spielen dabei eine immer wichtigere Rolle.
Ihre Aufgaben
- Management des Messwesens des Lawinenwarndienstes Bayern bestehend aus au- tomatischen Messstationen und Beobachterwesen
- Messdatenmanagement und Sicherstellung der Qualität und grafischen Darstellung der Daten im Internet
- Dokumentation von Lawinenereignissen
- Drohnen- und Helikopterbefliegungen
- Ausbildung der ehrenamtlichen im Lawinenwarndienst zur Messdateninterpretation und Schneedatenaufnahme
Unsere Anforderungen an Sie
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abgeschlossene Ausbildung als staatl. geprüfte Technikerin / staatl. geprüften Techni- ker oder vergleichbare Qualifikation
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abgeschlossene Ausbildung zum Bergführer ist von Vorteil
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Erfahrung im Umgang mit Drohnen ist wünschenswert
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. sehr gute Kenntnisse in der Lawinenkunde, Wetterkunde und Schneekunde
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gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, ArcGIS)
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gute mündliche Kommunikationsfähigkeit (Deutschkenntnisse mind. Level C1)
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Teamfähigkeit und gutes Organisationsvermögen
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sicheres Verhalten im alpinen Gelände im Winter wie Sommer, Auflistung der alpinen Unternehmungen der letzten beiden Jahre dienen als Nachweis
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Bereitschaft ein Kfz in alpinem Gelände zu führen (Führerschein Klasse B ist erforder- lich)
Wir bieten
- Bezahlung bis Entgeltgruppe 9a TV-L, sofern die tariflichen und persönlichen Voraus- setzungen vorliegen
- Jahressonderzahlung
- einen modernen Arbeitsplatz und ein gutes Betriebsklima
- gleitende Arbeitszeit (Rahmenzeit 6:00 bis 20:00 Uhr)
- Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahr- nehmung der Aufgabe sichergestellt ist
- gute Fortbildungsmöglichkeiten
- nach dreimonatiger Tätigkeit beim LfU besteht die Möglichkeit die Arbeitszeit bis zu 50% im Homeoffice zu erbringen
- Einarbeitung durch eine/n erfahrenen Kollegen / Kollegin
Kontakt
Für nähere Informationen steht Ihnen fachlich Herr Dr. Feistl, Tel. 089 5402081-1001 gerne zur Verfü- gung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an Herrn Edelmann, Tel. 09281/1800-4533.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe
der Kennziffer M/87/10/2
bis spätestens 15.01.2025 (Eingangsdatum) an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z3 "Personal", Hans-Högn-Str. 12, 95030 Hof. Falls Sie sich per E-Mail bewerben möchten, senden Sie Ihre Bewerbung (Anlagen aus- schließlich als PDF) an be*********-*-h@***.bayern.de Bewerbungen an eine andere als die angege- bene E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt.
E-Mails, die größer als 10 MB sind, sowie Dokumente, die Makros enthalten, können nicht empfangen werden. In den Dokumenten enthaltene Links auf Internet-Seiten werden bei der Bewertung der Bewer- bung nicht mit einbezogen.
Die Angabe der Kennziffer ist zwingend erforderlich, da uns sonst eine Zuordnung der Bewer- bung nicht möglich ist.
Im Sinne des Gleichstellungsgedankens werden Frauen zu einer Bewerbung ermutigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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