Richter*in am Kammergericht (m/w/d)
Richterin/Richter am Kammergericht (m/w/d)
- besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R2
Beisitzerin/Beisitzer (m/w/d) in einem Senat des Kammergerichts.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit).
Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber:
- in gesteigertem Maß fähig sein zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen
Rechtsfragen und Sachverhalten, - fähig sein, konstruktiv in einem Senat mitzuarbeiten und sachgerecht zu der
Entscheidungsfindung beizutragen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022 S. 2423f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männer und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Frau Schubert
Tel.: 9013-3141
10. Januar 2025 unter Angabe der Kennziffer: ZS A 14 - 2012/3/1 (18) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten.
Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
10. Januar 2025
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen –unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichteentsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
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