Professur für die Leitung des Studiengangs Maskenbild – Theater und Film
Professur für die Leitung des Studiengangs Maskenbild – Theater und Film (in Vollzeit)
Gesucht wird eine teamfähige Persönlichkeit mit ausgewiesener künstlerischer Erfahrung und breiten Kenntnissen in den Bereichen Maskenbild in Theater und Film, die dem Stand heutiger Entwicklungen entsprechen. Einschlägige pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise an einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Institution, werden vorausgesetzt.
Dazu gehören im Einzelnen:
- die Vermittlung eines breiten Spektrums maskenbildnerischer und verwandter visueller Gestaltungsformen in Theater und Film
- die Anleitung der Studierenden zum Entwurf von Theater- und Filmfiguren
- die Verantwortung für die innovative Weiterentwicklung des Studienbetriebs und fachlicher Konzepte
- die regelmäßige Abnahme von Eignungs-, Modul- und Abschlussprüfungen
- die regelmäßige fachliche Betreuung von Studierenden in Produktionen an der Theaterakademie im Verbund mit den Kooperationsstudiengängen Musical, Musiktheater und Regie
- die Initiierung und Weiterführung von künstlerischen Projekten in den Bereichen Film und Bildende Kunst und die Weiterführung von Kooperationsprojekten mit externen und internationalen Partnerinstitutionen, wie bspw. mit der Hochschule für Fernsehen und Film München, den Bayreuther Festspielen, der Bayerischen Schlösserverwaltung
Auf die Einstellungsvoraussetzungen gem. Art. 57 Abs. 2 BayHIG wird verwiesen. Erwartet wird der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen. Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium und pädagogischer Eignung sind organisatorische Fähigkeiten, die Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung sowie aktiver Mitwirkung in der Selbstorganisation der Theaterakademie unverzichtbar. Gemäß Art. 57 Abs. 2 Satz 5 BayHIG kann das Hochschulstudium entweder in einem kunstbezogenen Bereich oder aber in einem fachfremden Bereich absolviert worden sein, der durch einen weiteren Berufsabschluss (Ausbildung Maskenbild) ergänzt wurde. Auf die grundsätzliche Möglichkeit einer Berufung gemäß Art. 57 Abs. 2 Satz 5 BayHIG wird hingewiesen. Besonderen Wert legen wir auf eine hohe Sensibilität hinsichtlich eines ausbalancierten Verhältnisses von Nähe und Distanz in der Lehre.
Das Dienstverhältnis wird mit der Bayerischen Theaterakademie August Everding begründet und richtet sich nach dem Normalvertrag Bühne, in Anlehnung an W2 Vollzeit. Während der Dauer der Beschäftigung bei der Theaterakademie wird der oder dem gemeinsam Berufenen die Eigenschaft eines Mitglieds der Hochschule verliehen; sie oder er hat das Recht, für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses den Titel „Professorin“ oder Professor“ zu führen. Das Dienstverhältnis ist zunächst befristet auf fünf Jahre. Eine anschließende Entfristung ist möglich. Im Studiengang sind vier künstlerische Mitarbeiter ext{*}innen und eine Studiengangskoordination beschäftigt.
Wir freuen uns über alle Bewerbungen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Kunst und Lehre an und bittet deshalb Künstlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerbende mit einer Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zu beachten ist, dass der Zugang zu den Unterrichtsräumen aktuell nicht barrierefrei zugänglich ist.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit einschlägigen Arbeitsproben ausschließlich über unser Online-Portal unter https://hmtm.de/stellenausschreibungen/ ein. Dazu zählen wir tabellarischen Lebenslauf, Nachweis über Lehrerfahrung und Berufserfahrung in anleitender Funktion im o.g. Fachgebiet und Darstellung des eigenen künstlerischen Werkes.
Wir weisen darauf hin, dass die Hochschule und die Bayerische Theaterakademie August Everding keine Reisekosten im Rahmen des Vorstellungsverfahrens übernehmen können.
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