Praktikum im Fachbereich Personal
Praktikum im Fachbereich Personal
Ihre Aufgaben
- Mitarbeit bei der Konzeption, Steuerung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Personalentwicklungsmaßnahmen und -konzepten
- Mitwirkung in Projekten der Personalentwicklung und der Ausbildung
- Unterstützung bei Projekten im Rahmen des Personalmarketings
Unsere Anforderungen
- Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule im Bereich der Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder in einer vergleichbaren Studienrichtung
- Voraussetzung für die Vergabe des Praktikumsplatzes ist ein vorgegebenes Pflichtpraktikum im Rahmen der Studienrichtung
- Interesse für die Thematik und das Arbeitsfeld
- allgemeine PC-Kenntnisse sowie guter Umgang mit MS-Office
- Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem, Bereitschaft im Team zu arbeiten, Engagement, Kreativität und soziale Kompetenz
Die Dauer des Praktikums sollte 3 bis 6 Monate betragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben mit Angabe des gewünschten Praktikumszeitraumes
- Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) für den betreffenden Zeitraum
- Studien- bzw. Praktikumsordnung, welche belegt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig abgegebene Bewerbungen berücksichtigt werden.
Wir bieten
ein praxisnahes, anspruchs- und verantwortungsvolles Praktikum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Kristin Dubb, Teamleiterin Personalentwicklung und Ausbildung, unter der Telefonnummer 0345 221-6193 oder E-Mail kr*****.****bb@h****e.de zur Verfügung.
Eine Vergütung für die Ableistung des Praktikums wird nicht gezahlt.
Senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen möglichst online an die angegebenen Bewerbungsmöglichkeiten.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.
Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister
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