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    3 days ago
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    Internship
    30.11.24
    #bürgermeisterin#öffentlich#verwaltung

    Pflichtpraktikum (im Bachelorstudium) in der Fachverwaltung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (m/w/d)baito Pro Job

    Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.

    Pflichtpraktikum (im Bachelorstudium) in der Fachverwaltung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (m/w/d)

    Kennziffer: 25_Prakt_VetLeb_V
    Besetzbar ab: 01.04.2025, (Optional schon ab 01.03.2025)
    Bewerbungsfrist: 30.11.2024
    Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bietet einen Praktikumsplatz für ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Hochschulstudiums an.
    Der Einsatz erfolgt dabei im gehobenen Verwaltungsdienst im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes.

    Ihr Arbeitsgebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

    1. Sachbearbeitung für belastende Verwaltungsverfahren im Bereich des Tiergesundheits-, Tierschutz-und allgemeinen Gefahrenabwehrrechts, einschl. des Hundegesetz von Berlin sowie im Bereich des Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände-, Tabak- und Tabakerzeugnis-, Arzneimittel-, Handelsklassen- und Preisangabenrechts mit folgenden Schwerpunkten:
      • Einleitung von Verwaltungsverfahren
      • Anordnungen mit Androhung von Zwangsmitteln
      • Festsetzung von Zwangsmitteln
      • Bearbeitung von Widersprüchen
      • Abhilfeprüfung
      • Abgabe an das Rechtsamt / Widerspruchsstelle
      • Teilnahme an Gerichtsverfahren (Verwaltungsgericht Berlin)
    2. Sachbearbeitung in Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich des Tiergesundheits-, Tierschutz-und allgemeinen Gefahrenabwehrrechts, einschl. des Hundegesetz von Berlin sowie im Bereich des Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände-, Tabak- und Tabakerzeugnis-, Arzneimittel-, Handelsklassen- und Preisangabenrechts mit folgenden Schwerpunkten:
      • Anhörungen
      • Bußgeldbescheide
      • Bearbeitung von Einsprüchen
      • Bearbeitung von Wiedereinsetzungsanträgen
      • Vorbereitung von Vorgangsabgaben (§ 41 OWiG) an die Staats- und Amtsanwaltschaft
      • Teilnahme an Gerichtsverfahren (Amtsgericht Tiergarten)
    3. Teilnahme an der amtstierärztlichen Sprechstunde und am Außendienst (Unterstützung bei Ermittlungen)

    4. Bearbeitung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Formale Voraussetzungen:

    Gesucht werden Studierende (w/m/d), die ein Pflichtpraktikum im Rahmen der folgenden Bachelorstudiengänge absolvieren müssen:
    • Öffentliche Verwaltung
    • Recht für die Öffentliche Verwaltung
    • Public Management
    • Verwaltung und Recht
    • oder ein vergleichbares Studium

    Persönliche Kompetenzen:

    • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen

    Teamfähigkeit

    • Aufgeschlossenes Auftreten im Umgang mit Bürger:innen

    • Keine Angst im Umgang mit Tieren

    • Keine Allergien gegen Tierhaare und Speichel

    Wir bieten:

    • vielseitige und interessante Einblicke in die Arbeit der Berliner Verwaltung
    • individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
    • ein attraktives Fortbildungsangebot im Rahmen des Aufgabengebietes flexible Gleitzeitregelung
    • eine Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktikant:innen in Höhe von 400,00 € monatlich (gemäß der Praktika-Richtlinien vom 15. November 2016 i.d.F. des Rundschreibens IV Nr. 20/2023)
    Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
    Rund um das Bewerbungsverfahren
    Frau Zangrando                                                                                            
    030/90239-2466
    Rund um das Aufgabengebiet
    Herr Topel / Frau Reinhold   
    030/90239-2937 / 030/90239-3154                                                                                 
    Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
    Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
    - ein aussagekräftiges Anschreiben
    - einen tabellarischen Lebenslauf
    - Modulübersicht mit bisherigen Studienleistungen
    - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    - aktuelle Praktikumsordnung Ihres Studiengangs
    - ggf. bisherige Arbeitszeugnisse
    Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
    Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
    Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
    Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
    Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
    Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin-Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
    Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
    Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
    Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
    Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
    Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
    Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
    Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
    Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen nur per Fachpost oder Freiumschlag zurückgesandt werden. Kosten, die den Bewerbenden im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. Ä.), können nicht erstattet werden.

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    Max

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