baito logo
    navigation?.buttons?.createJob?.text
    Gemeinsamer Bundesausschuss  header
    Gemeinsamer Bundesausschuss  logo
    #gesundheitsversorgung #qualitätsmanagement #innovationenimgesundheitswesen

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    aus Berlin

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist die zentrale Instanz im deutschen Gesundheitswesen, die Richtlinien für die gesetzliche Krankenversicherung beschließt. Er fördert Qualität, Effizienz und Innovation in der Gesundheitsversorgung und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten.

    Webseite besuchen

    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Eine zentrale Instanz im deutschen Gesundheitswesen

    Wer wir sind

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er wurde am 1. Januar 2004 durch den Gesundheitsmodernisierungsgesetz gegründet und übernahm die Mandate seiner Vorgängerorganisationen, darunter die früheren Bundesausschüsse der Ärzte, Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Krankenhausausschuss und den Koordinierungsausschuss[2].

    Mitglieder und Struktur

    Der G-BA besteht aus vier großen Selbstverwaltungsorganisationen: der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Diese Organisationen benennen insgesamt zehn Mitglieder für das Beschlussgremium des G-BA, das Plenum. Zusätzlich werden drei unparteiische Mitglieder einvernehmlich vorgeschlagen, die den Vorsitz und die Leitung der Sitzungen übernehmen[4].

    Schlüsselprodukte und -dienstleistungen

    Der G-BA erfüllt seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben hauptsächlich durch den Beschluss von Richtlinien, die innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend sind. Diese Richtlinien definieren, welche spezifischen Gesundheitsleistungen von der GKV bezahlt werden, und umfassen Bereiche wie die Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement von ambulanten, zahnärztlichen und stationären Leistungen. Der G-BA spielt eine zentrale Rolle bei der Definition von what „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ in der Gesundheitsversorgung bedeutet[3][5].

    Hauptmission und Werte

    Die Hauptmission des G-BA ist es, sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf einer wissenschaftlich fundierten Basis, transparent und kosteneffizient erfolgt. Der G-BA ist verpflichtet, die legitimen Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Qualität zu wahren. Patientenvertreter sind in alle Sitzungen des G-BA eingebunden und haben das Recht, Themen auf die Agenda zu setzen, jedoch kein Stimmrecht[2][3].

    Nachhaltigkeitsziele und Initiativen

    Der G-BA hat auch den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Der Innovationsausschuss beim G-BA legt die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu verbessern und innovative Ansätze zu unterstützen[3][5].

    Rechtliche Grundlagen und Aufsicht

    Die Arbeit des G-BA basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen im Sozialgesetzbuch, Buch Five (SGB V). Der G-BA steht unter der rechtlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das die Beschlüsse und Richtlinien des G-BA überprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht, wenn keine Einwände bestehen[2][3].

    Der G-BA ist somit eine zentrale Instanz, die die Qualität, Effizienz und Innovationsfähigkeit der deutschen Gesundheitsversorgung sicherstellt und kontinuierlich verbessert.

    Quellen: