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    #rechtsstaatlichkeit #internationalezusammenarbeit #juristischeausbildung

    Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit

    aus Berlin

    Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) unterstützt Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen. Sie bietet Gesetzgebungsberatung, Institutionenbildung und Juristenausbildung an, um die Rechtsordnung an europäische Standards anzupassen.

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    Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ)

    Über Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit

    Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) wurde im Mai 1992 auf Initiative des damaligen Bundesministers der Justiz, Klaus Kinkel, gegründet. Als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bonn und einem weiteren Büro in Berlin, konzentriert sich die IRZ auf die Unterstützung von Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Strukturen.

    Schlüsselprodukte und -dienstleistungen

    • Gesetzgebungsberatung: Die IRZ führt Gesetzgebungsberatungen durch und begleitet die Erarbeitung von Gesetzentwürfen in den Partnerstaaten.
    • Institutionenbildung: Sie unterstützt beim Auf- und Ausbau von justiziellen und rechtlichen Institutionen.
    • Aus- und Weiterbildung: Die IRZ fördert die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen durch Seminare, Workshops, Konferenzen, Arbeitsbesuche, Praktika und Hospitationen in Deutschland.
    • Juristischer Nachwuchs: Zusammenarbeit mit Universitäten durch Begleitstudien, Seminare und Vorlesungen zur Förderung des juristischen Nachwuchses.

    Hauptmission und Werte

    Die Hauptmission der IRZ ist es, Partnerstaaten bei ihren rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben zu unterstützen. Hierbei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus. Die IRZ setzt sich für die Verwirklichung von:

    • Rechtsstaatlichen, demokratischen Verfassungsstrukturen im Rahmen des europäischen Menschenrechtsverständnisses.
    • Unabhängiger, funktionsfähiger Justiz einschließlich aller prozessrechtlichen Grundlagen.
    • Privat- und wirtschaftsrechtlichen Grundlagen für privatrechtliche Betätigung und wirtschaftlichen Leistungsaustausch.
    • Öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten.
    • Harmonisierung der nationalen Rechtsordnung mit dem Europäischen Recht.

    Nachhaltigkeitsziele und Initiativen

    Die IRZ arbeitet an der langfristigen Entwicklung und Stabilisierung der Rechtssysteme in ihren Partnerstaaten. Zu den Nachhaltigkeitszielen gehören:

    • Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.
    • Europäische Standards, insbesondere des Menschenrechtsschutzes im Bereich des Strafrechts, Strafprozessrechts und Strafvollzugsrechts.
    • Regionale Schwerpunkte: Die Tätigkeit der IRZ konzentriert sich auf Ost- und Südosteuropa, (Zentral)-Asien, Südkaukasus, Naher Osten, Afrika, Vietnam und Zentralasien.

    Finanzierung und Auftraggeber

    Die IRZ arbeitet im Auftrag der deutschen Bundesregierung und wird im Wesentlichen aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Justiz und durch Projektförderungen des Auswärtigen Amts finanziert. Darüber hinaus führt die IRZ Projekte im Auftrag der Europäischen Union durch, insbesondere im Rahmen der Nachbarschafts- und Beitrittspolitik.

    Gremien und Experten

    Die IRZ verfügt über eine breite Expertise durch ihre Gremien, die Mitgliederversammlung und das Kuratorium, welches Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen umfasst. Zudem kann die IRZ auf zahlreiche erfahrene Fachleute aus verschiedenen juristischen Fachgebieten zurückgreifen[1][2][3].

    Quellen: