

Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen sichert die finanzielle Zukunft seiner Mitglieder durch Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Es setzt auf Stabilität, Transparenz und digitale Innovation.
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
bearbeitenDas Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Niedersachsen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts fungiert. Es wurde 1963 gegründet und bietet eine Pflichtversorgung im Rahmen der ersten Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung.
Schlüsselprodukte und Dienstleistungen
bearbeiten- Altersversorgung: Das Altersversorgungswerk sichert die Altersversorgung seiner Mitglieder.
- Berufsunfähigkeitsschutz: Es bietet Schutz bei Berufsunfähigkeit.
- Hinterbliebenenversorgung: Die Versorgung von Hinterbliebenen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen.
Hauptmission und Werte
bearbeitenDie Hauptmission des Altersversorgungswerks besteht darin, die finanzielle Sicherheit seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie die Versorgung der Hinterbliebenen zu gewährleisten. Es setzt sich für die Selbstverwaltung der freien Berufe ein und übernimmt Verantwortung durch transparente Entscheidungsprozesse.
Nachhaltigkeitsziele und Initiativen
bearbeitenDas Altersversorgungswerk legt großen Wert auf die langfristige Sicherheit und Stabilität seiner Versorgungssysteme. Es passt seine Satzungen an, um den sich ändernden Bedürfnissen seiner Mitglieder gerecht zu werden. Zudem fördert es die digitale Transformation durch elektronische Antragsverfahren, um Effizienz und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Aktuelle Entwicklungen
bearbeitenDas Altersversorgungswerk hat kürzlich seine Satzungen aktualisiert, um die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen in die berufsständische Altersversorgung zu stärken. Zudem wurde die Antragstellung für Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf elektronischem Weg umgestellt, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.