Studentisches Pflichtpraktikum
Sie sind im Rahmen Ihres Studiums auf der Suche nach einem Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vergibt im Referat Z P - Personal und Organisation**,** Arbeitsgruppe Personal- und Gesundheitsmanagement
einen Platz für ein
Studentisches Pflichtpraktikum
• Betriebswirtschaftslehre
• Volkswirtschaftslehre
• Politikwissenschaft
• Verwaltungswissenschaften
• Rechtswissenschaft
• Wirtschaftsingenieurwesen
Die Arbeit im Referat Z P umfasst neben den Aufgaben der Stellenwirtschaft, Organisation und Personaleinzelangelegenheiten insbesondere auch Themen des Personal- und Gesundheitsmanagements. In diesem Bereich sind kontinuierlich kreative Ideen gefragt, um weiterhin Personal gewinnen, bestehendes Personal aber auch halten zu können. Hier brauchen wir Sie – denn mit Ihrer Unterstützung können mehr von den bereits bestehenden Ideen umgesetzt oder auch neue Ideen hinzugewonnen werden.
Zu den genannten Themenfeldern fallen sehr unterschiedliche Aufgaben an, z. B.:
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Zuarbeit und
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Recherche bei der Erstellung von Konzepten,
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kreative Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen,
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Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen des Personal- und Gesundheitsmanagements,
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Teilnahme und Unterstützung bei Auswahlverfahren, Workshops etc.
Wir bieten Ihnen
- die Möglichkeit Ihr theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und die anspruchsvolle Arbeit unserer Senatsverwaltung kennen zu lernen,
- abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten,
- flexible Arbeitsmodelle,
- einen attraktiven Standort im Herzen Schönebergs.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders ermutigt sich zu bewerben.
https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/Studentisches-Pflichtpraktikum-im-Referat-Z-P-de-f53318.html
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, in welchem Zeitraum das Praktikum stattfinden muss. Fügen Sie Ihrer Bewerbung zudem einen aktuellen Lebenslauf, einen Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie falls vorhanden Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, Arbeits- oder Praktikumszeugnisse oder sonstige Qualifikationsnachweise bei. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. als anerkannte Übersetzung eingereicht werden müssen.
Allgemeine Hinweise
Gemäß Praktika-Richtlinien vom 15.11.2016 (Rundschreiben SenFin IV Nr. 64/2020) erhalten Pflichtpraktikant/innen einer Fachhochschule, einer University of applied science oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H. v. 400 Euro. Praktikant/innen, die ihr Pflichtpraktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Von dieser Regelung ausgenommen sind Praktikant/innen, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren. Sie erhalten keine Vergütung.
Ihre Ansprechperson:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.12.2024**.**
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Verweise auf baito
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