Studentisches Pflichtpraktikum
Sie sind im Rahmen Ihres Studiums auf der Suche nach einem Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vergibt im Referat IV C - Europäische Strukturförderung
zwei Plätze für ein
Studentisches Pflichtpraktikum
• Rechtswissenschaften
• Sozialwissenschaften
• Verwaltungswissenschaften
• oder vergleichbare Studienrichtungen
Das Referat IV C „Europäische Strukturfondsförderung“ stellt den Einsatz der von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sicher. Während der EFRE-Bereich Maßnahmen des Landes Berlin auf dem Gebiet der betrieblichen Innovation, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, des Klimaschutzes und der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung fördert, unterstützt der ESF Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Qualifizierung, der Armutsbekämpfung, der schulischen Bildung im Hinblick auf den Übergang ins Berufsleben, der Gleichstellung und der Antidiskriminierung.
Zu den genannten Themenfeldern fallen sehr unterschiedliche Aufgaben an, z. B.:
- Planung und Weiterentwicklung der Programme für den EFRE und den ESF,
- Monitoring und Evaluierung der Umsetzung der Programme,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der sogenannten Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Fördermittel.
Wir bieten Ihnen
- die Möglichkeit Ihr theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und die anspruchsvolle Arbeit unserer Senatsverwaltung kennen zu lernen,
- abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten,
- flexible Arbeitsmodelle,
- einen attraktiven Standort im Herzen Schönebergs.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders ermutigt sich zu bewerben.
https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/Studentisches-Pflichtpraktikum-im-Referat-IV-C-de-f53418.html
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, in welchem Zeitraum das Praktikum stattfinden muss. Fügen Sie Ihrer Bewerbung zudem einen aktuellen Lebenslauf, einen Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie falls vorhanden Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, Arbeits- oder Praktikumszeugnisse oder sonstige Qualifikationsnachweise bei. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. als anerkannte Übersetzung eingereicht werden müssen.
Allgemeine Hinweise
Gemäß Praktika-Richtlinien vom 15.11.2016 (Rundschreiben SenFin IV Nr. 64/2020) erhalten Pflichtpraktikant/innen einer Fachhochschule, einer University of applied science oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H. v. 400 Euro. Praktikant/innen, die ihr Pflichtpraktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Von dieser Regelung ausgenommen sind Praktikant/innen, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren. Sie erhalten keine Vergütung.
Ihre Ansprechperson:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.12.2024.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Verweise auf baito
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