Professur für Hämatologie
Klinik und Poliklinik für Hämatologie, Zelltherapie, Hämostaseologie und Infektiologie
Professur für Hämatologie
Leipzig SN DE
Stellenausschreibung vom 21.01.2025
An der Medizinischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt oben genannte Professur zu besetzen.
Die Professur ist der Klinik und Poliklinik für Hämatologie, Zelltherapie, Hämostaseologie und Infektiologie im Department für Innere Medizin, Neurologie und Dermatologie zugeordnet. Der:Die zukünftige Stelleninhaber:in vertritt als Direktor:in der Klinik und Poliklinik für Hämatologie, Zelltherapie, Hämostaseologie und Infektiologie den ausgewiesenen Schwerpunkt in der Diagnostik und Therapie hämatologischer Systemerkrankungen mit ausgewiesener Expertise in der Stammzelltransplantation und innovativen Zelltherapien.
Erwartet werden neben Engagement in der kollegialen und interdisziplinären Zusammenarbeit hochrangige Forschungs- und Publikationsleistungen sowie ein Konzept zur Einbindung des Fachbereichs in Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig (Zivilisationserkrankungen, klinische Regeneration, Erkrankungen von Gehirn und Seele oder molekulare und zelluläre Kommunikation). Perspektivisch wird zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut für Transfusionsmedizin des Universitätsklinikums Leipzig, der Initiative SaxoCell und dem Mitteldeutschen Krebszentrum CCCG erwartet. Eine kooperative Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Departments wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, die Promotion und Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung im Fachgebiet, umfassende Lehrerfahrungen und die Facharztanerkennung für Innere Medizin, Schwerpunkt: Hämatologie und internistischen Onkologie.
Rechte und Pflichten des:der Stelleninhaber:in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.
Die Aufgaben der Krankenversorgung werden gemäß dem Gesetz über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulmedizingesetz) vom 06.05.1999 am Universitätsklinikum Leipzig wahrgenommen.
Gemäß Beschluss der KMK vom 19.11.1999 erfolgt die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen außertariflicher Angestelltenverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Verweise auf baito
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