Kinderpfleger*in bzw. pädagogische Ergänzungskraft
Kinderpfleger*in in München
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Gehalt und Arbeitsplatz
Als Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin finden Sie beim Kreisjugendring München-Stadt (KJR) einen sicheren Arbeitsplatz mit angemessenem Verantwortungsspielraum. Die Bezahlung erfolgt nach TVöD EG S4 und es gibt die Münchenzulage. Zudem wird das Jobticket für den Münchner Innenraum zu mindestens 90% erstattet und es gibt jährlich ein Leistungsentgelt für das Erreichen persönlicher Entwicklungsziele.
Persönliches Vorankommen
Wir bieten zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bei denen Sie der KJR unterstützt. Sie haben als Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin auch die Möglichkeit, sich zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterzubilden.
So gibt es neben Vollzeit-Stellen auch die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten.
Voraussetzungen
Deutschkenntnisse Niveau B2
Standorte in München
Die neun Kindertageseinrichtungen des KJR sind in ganz München verteilt und befinden sich in den Stadtbezirken Schwabing-West, Sendling, Neuhausen / Nymphenburg, Milbertshofen / Am Hart, Hadern, Pasing / Obermenzing, Feldmoching / Hasenbergl.
Alle Einrichtungen arbeiten im teiloffenen Konzept.
Schwerpunkte in unseren Einrichtungen
Jede Einrichtung hat ihren eigenen Schwerpunkt, zum Beispiel Sport und Bewegung, Umwelt und Natur …
Die Kinder haben ihre festen Stammgruppen und Erzieher*innen. In bestimmten Zeiten und bei bestimmten Angeboten, werden die Kinder in neuen Kleingruppen gemischt. Die Kinder können auch einzeln zu festgelegten Zeiten in eine andere Gruppe wechseln. Morgenkreis, Literaturzeit und Mittagessen findet in der Stammgruppe statt.
Bereiche sind zB: Puppenecke, Bällebad, Bauecke, Turnhalle, andere Gruppenräume, Kreativraum, Leseecke.
Kinderpfleger*in oder pädagogische Ergänzungskraft?
Es gibt keinen Unterschied. Im KJR nutzen wir als Berufsbezeichnung überwiegend den Begriff “pädagogische Ergänzungskraft”.
Die Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen ergänzen die Erzieher und Erzieherinnen. Gemeinsam betreuen sie eine Gruppe, wobei die Erzieher*innen als Gruppenleitungen die Hauptverantwortung haben.
Eine Kinderpflegerin bzw. ein Kinderpfleger kann die Kinder in “Randzeiten” alleine betreuen oder beaufsichtigen.
- Die Erzieher*innen-Ausbildung dauert 3 bis 5 Jahre
- Die Kinderpfleger*innen-Ausbildung dauert 2 Jahre
Im Ausland erworbene pädagogische Abschlüsse können bei uns anerkannt werden. Hierzu benötigen wir die Personal-Zustimmung der Landeshauptstadt München oder eine allgemeine Anerkennung der Ausbildung.
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Fragen zum Verfahren an be*******ng@k**-*m.de.
Verweise auf baito
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