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    vor 2 Tagen
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    Praktikum
    Junior
    28.02.25
    #berlinerpolitik#demokratieinberlin#nachhaltigestadtentwicklung

    Hochschulpraktikum (§§ 55, 61 TAppV) in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (m/w/d)

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    Hochschulpraktikum (§§ 55, 61 TAppV) im Februar 2026 in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (m/w/d)

    KENNZIFFER: 26_Prakt_VetLeb_P1
    Besetzbar ab 01.02.2026
    Bewerbungsfrist: 28.02.2025

    Ihr Aufgabengebiet umfasst:

    Im Rahmen eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin, bieten wir ein mindestens vierwöchiges Pflichtpraktikum im Bezirksamt Neukölln von Berlin, Geschäftsbereich III Ordnungsamt an, während dessen der Einsatz in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht erfolgen wird.

    Um Ihre Chancen auf einen Praktikumsplatz zu erhöhen, ist eine Bewerbung auf verschiedene Monatszeiträume/Vakanzen möglich. Hierfür bewerben Sie sich bitte jeweils in den entsprechenden Vakanzen der in Frage kommenden Monatszeiträume, in denen Ihr Einsatz möglich wäre. Bitte achten Sie darauf, Ihre möglichen Einsatzzeiträume genau zu benennen. Die Auswahl und verbindliche Vergabe der Praktikumsplätze wird nach Bewerbungsschluss erfolgen.

    Ihr Arbeitsgebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
    Während Ihres Pflichtpraktikums von mindestens 150 Stunden erhalten Sie einen realistischen Einblick in den komplexen und spannenden Arbeitsalltag des amtstierärztlichen Dienstes sowie des Lebensmittelkontrolldienstes und der Fachverwaltung gemäß § 56 und § 62 TAppV.

    Sie erlernen und unterstützen aktiv die Umsetzung des präventiven Gesundheits- und des Verbraucherschutzes, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Abwehr von Gefahren, die von Tieren ausgehen. Durch das Praktikum erfahren Sie hautnah, welche gesellschaftlich wichtigen Aufgabenstellungen und Verantwortungen im Bereich des urbanen Öffentlichen Veterinärwesens vom tierärztlichen Berufsstand gefordert sind.

    Die tägliche Praktikumszeit beträgt in der Regel mindestens 7,5 Stunden. Abweichungen sind aufgrund unvorhersehbarer, tagesaktueller Aufgabenstellungen, ebenso wie Tätigkeiten zu ungewöhnlichen Zeiten, allerdings stets möglich.

    Gesucht werden:
    Studierende (w/m/d), die ein mindestens vierwöchiges Pflichtpraktikum im Rahmen der §§ 55 und 61 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) absolvieren müssen.
    Persönliche Kompetenzen:
    Interesse an der Arbeit in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    Teamfähigkeit
    Aufgeschlossenes Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern Wir bieten:
    • vielseitige und interessante Einblicke in die Arbeit der Berliner Verwaltung
    •  individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
    • flexible Gleitzeitregelung in Absprache mit den Praxisanleitenden
    ANSPRECHPERSONEN FÜR IHRE FRAGEN
    Rund um das Bewerbungsverfahren
    Frau Dominguez Cano
    030/90239-2269
    Rund um das Aufgabengebiet
    Herr Wilcken
    030/90239-3443
    Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
    Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
    - ein aussagekräftiges Anschreiben
    - ein tabellarischer Lebenslauf
    - eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    - ggf. bisherige Arbeits- und Prüfungszeugnisse

    Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.

    Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

    Alle Unterlagen sind von Ihnen einzureichen.

    Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Praktikumsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

    Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.

    Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen nur per Freiumschlag zurückgesandt werden. Kosten, die den Bewerbenden im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. Ä.), können nicht erstattet werden.

    Gehaltsschätzung

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    Median

    Max

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