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als Alltagsbegleiter
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Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren in München oder im Großraum Frankfurt?
Werden Sie Alltagsbegleiter bei deinNachbar e.V. und unterstützen Sie Hilfebedürftige in Ihrer Nachbarschaft!
Was sind die Aufgaben eines Alltagsbegleiters?
Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.
Dabei helfen Sie älteren Menschen oder Personen / Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen spontan oder regelmäßig bei einfachen Alltagsaufgaben, wie zum Beispiel...
- Einkäufe erledigen
- Zu Terminen begleiten
- Technische Unterstützung
- Hilfe bei hauswirtschaftlichen Aufgaben
- Begleitung bei Spaziergängen / Ausflügen
- Unterstützung bei Gartenarbeiten
- Betreuung & Beschäftigung
In drei Schritten zum Alltagsbegleiter:
Schritt 1
Registrierung und Aufnahmegespräch
Schritt 2
Führungszeugnis beantragen, App downloaden & Einsätze starten
Schritt 3
Kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter in 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Wie sieht so ein Auftrag aus?
Unsere Helfer-App sendet Ihnen gezielt Einsatzanfragen, die auf Ihre
- angebotenen Tätigkeiten
- Zeiten
- Qualifikationen
- und Ihr Einsatzgebiet
abgestimmt sind.
Sie können die Anfragen mit einem Klick annehmen oder ablehnen und so flexibel unterstützen, wenn es in Ihren Zeitplan passt.
Auf diese Weise können Sie auch spontane oder kurzfristige Unterstützungsaufgaben übernehmen.
Darüber hinaus können Sie mithilfe der Kartenansicht unter "Suche" selbst nach Einsatzmöglichkeiten in Ihrer Nähe suchen.
Warum Ehrenamt bei deinNachbar e.V.?
Individuell & flexibel
Sie erhalten nur Einsatzanfragen, die zu Ihrem Helferprofil passen. Über unsere Helfer-App können Sie diese ganz bequem zu- oder absagen oder auch selbst nach spontanen oder regelmäßigen Aufträgen in Ihrer Nähe suchen.
Versicherung
Während Ihrer Einsätze sind Sie unfall-, haftpflicht- und dienstreisekaskoversichert.
Schulung & fachliche Begleitung
Sie erhalten eine kostenlose Schulung in 30 Einheiten à 45 Minuten und ein reichhaltiges Fortbildungsangebot durch unsere Fachkräfte, die Ihnen während Ihres Engagements zum Austausch zur Verfügung stehen.
Aufwandsentschädigung
Sie erhalten pro Einsatzstunde eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Diese kann maximal 3.000€ im Jahr betragen.
Unterstützung pflegender Eltern
Neben der Betreuung und Unterstützung von Senioren, haben Sie auch die Möglichkeit, Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten und etwas Zeit für sich und die Geschwisterkinder zu schenken. Die Familien benötigen meist Unterstützung am Wochenende und freuen sich, wenn jemand für ein paar Stunden die Betreuung des Kindes übernimmt oder im Haushalt unterstützt.
Im Registrierungsprozess können Sie angeben, wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren.
Einsatzsuche über die Helfer-App
Mit unserer Helfer-App erhalten Sie Einsatzanfragen, die zu 100% zu Ihrem Profil passen, oder Sie suchen selbst nach Aufträgen in Ihrer Nachbarschaft.
Ganz individuell können Sie dann die Anfragen bequem über die App zu- oder absagen.
?Meist gestellte Fragen
-
In wie vielen Schritten werde ich zum Helfer?
Im ersten Schritt registrieren Sie sich unter www.deinnachbar.de/helfer-werden als Helfer oder Sie rufen uns an unter 089/96040400.
Nach einem ersten Kennenlerntermin mit uns und sobald Ihr polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, steht Ihnen unsere kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter zur Verfügung. Diese ist auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen sie jedoch weiter, da sie optimal auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und zeigt, wie man pflegende Angehörige entlasten kann.
Sobald Sie einen passenden Auftrag über unsere Helfer-App für sich gefunden haben und der Hilfesuchende Sie als Helfer auswählt, findet ein erster Termin statt. Hier lernen der Hilfesuchende und Sie sich unverbindlich kennen. Bei diesen Terminen ist auch immer ein Ansprechpartner von deinNachbar e.V. dabei.
Wenn der Hilfesuchende und Sie sich einig sind, sartet Ihr Einsatz. -
Wird eine Schulung benötigt?
Die kostenlose Schulung ist auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen diese jedoch weiter, da sie optimal auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und zeigt, wie man pflegende Angehörige entlasten kann.
Außerdem ermöglicht die Schulung, dass die Hilfsbedürftigen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen können und nicht selbst für die Unterstützung zahlen müssen.
Die Schulung hat einen Umfang von 30 Einheiten à 45 Minuten, verteilt auf 3 Tage und findet an Wochenenden statt. Die nächsten Termine finden Sie hier.
In Hessen ist die Schulung auch online im Selbststudium möglich. Hier geht es zur Schulung.
Schulungstage müssen nicht in der angegebenen Reihenfolge besucht werden. Sie können die Schulung in Ihrem eigenen Tempo absolvieren und an den Tagen teilnehmen, an denen Sie Zeit haben. Wenn Sie alle Module absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat.
Wichtig: Für die Schulungsteilnahme sollten Deutschkenntnisse von mindestens Level B2 vorhanden sein. -
Warum ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig?
Ehrenamtliche Helfer arbeiten je nach Auftrag in den Privatwohnungen der Hilfesuchenden und/oder haben Zugang zu sensiblen Daten. Um sicherzustellen, dass die Klienten von vertrauenswürdigen Personen betreut werden, ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
Durch eine Bescheinigung, welche Sie von uns erhalten, entstehen Ihnen beim Beantragen des Führungszeugnisses keine Kosten. -
Kann ich nach dem Kennenlerngespräch direkt mit Einsätzen starten?
Sobald uns das polizeiliche Führungszeugnis vorliegt, können Sie mit Ihrem ersten Einsatz starten.
Die meisten Klienten von uns besitzen zudem einen Pflegegrad, weshalb sie nur von geschulten Helfern und Helferinnen betreut werden dürfen. -
Braucht man Erfahrung, um pflegende Eltern zu unterstützen?
Es ist hilfreich, wenn Sie etwas Erfahrung mit Kindern mitbringen, allerdings ist keine pädagogische Erfahrung notwendig.
Den Eltern ist es wichtig, dass die Helferin oder der Helfer offen und zuverlässig ist und Freude daran hat, mit dem Kind Zeit zu verbringen. -
Sind Einsätze regelmäßig und spontan möglich?
Die meisten Einsätze finden regelmäßig und tagsüber statt. Meist wöchentlich für 1-2 Stunden oder alle 2 Wochen. Es können allerdings auch spontane Aufträge übernommen werden, beispielsweise, wenn eine ältere Dame einen Transport zum Bahnhof benötigt. -
Muss ich mich mit Pflege auskennen?
Nein, als ehrenamtliche Helfer übernehmen Sie betreuende Aufgaben und keine pflegerischen Tätigkeiten - diese werden von Pflegefachkräften durchgeführt. Zum Beispiel endet Ihre Unterstützung bei der Begleitung zur Toilette an der Toilettentür. Sie helfen nicht beim An- oder Ausziehen während des Toilettengangs. Diese Handlungen sollten die Klienten selbstständig durchführen können, denn in diesem Bereich sind Sie nicht versichert.
In unserer Schulung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI lernen Sie jedoch, wie Sie hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen. -
Kann ich mit einer Behinderung Helfer werden?
Selbstverständlich können Sie auch mit einer körperlichen Einschränkung Helfer sein. Die Möglichkeiten besprechen wir gerne in einem Kennenlerngespräch bei uns. -
Wie bin ich während meiner Einsätze versichert?
Der Verein hat für Ihre Tätigkeiten, die Sie ehrenamtlich für deinNachbar e.V. ausüben, eine Haftpflicht und Unfallversicherung mit der maximalen Deckungssumme abgeschlossen. -
Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Ja, unter den Voraussetzungen von § 3 EstG Abs. 26:
"Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3000 Euro im Jahr. 2 Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;"
Zum genaueren Verständnis können wir außerdem auf diesen Zeitungsartikel verweisen:
Geld aus dem Ehrenamt -
Was ist, wenn mir der Auftrag, den ich angenommen habe, doch nicht zusagt?
In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zu unserer Ehrenamtskoordinatorin auf, um die Situation zu besprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden. -
Was ist, wenn ich ausfalle oder im Urlaub bin?
Fragen Sie bei Ihrem Klienten bitte nach, ob dieser einen Ersatz benötigt, sollten Sie verhindert sein. Geben Sie uns dann am besten so früh wie möglich Bescheid, wenn z.B. ein Urlaub geplant ist, damit wir nach einem Ersatz für die Klienten suchen können. -
Kann ich meine Einsatzzeiten und Tätigkeiten nachträglich noch anpassen?
Ja, Sie können jederzeit Ihr Helferprofil anpassen. Öffnen / downloaden Sie dazu die Helfer-App auf Ihrem Handy und melden sich mit ihrer E-Mail Adresse und dem Passwort an, welches Sie bei der Registrierung festgelegt haben. -
Wo finde ich neue Einsatzlisten?
Die Einsatzliste können Sie entweder hier downloaden und selbst ausdrucken oder Sie kommen persönlich in unser Büro (Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München) und holen sich dort neue Listen ab.
Aufgrund der Vorgaben der Pflegekassen benötigen wir alle ausgefüllten Einsatzlisten auch im Originalformat. Vielen Dank für Ihr Verständnis! -
Muss man deutsch sprechen, um Helfer werden zu können?
Da die Schulung zum Alltagsbegleiter nur auf Deutsch angeboten wird, sollte das Sprachniveau mindestens bei B2 liegen. Die Sprache spielt außerdem eine große Rolle, um die Klienten richtig zu verstehen und selbst verstanden zu werden.
Da die Anzahl an Senioren mit Migrationshintergrund steigt, ist es jedoch von Vorteil, wenn Sie eine weitere Sprache sprechen und dies im Registrierungsprozess angeben. -
Gibt es einen Arbeitsvertrag?
Nein. Das Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis. Man unterschreibt lediglich eine Ehrenamtsvereinbarung.
Auch erhält man kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung für die Einsätze.
Bei uns kann sich jeder engagieren
- unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Aussehen oder einer Einschränkung.
Verweise auf baito
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