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    Freiwilligendienste (BFD/FSJ)baito Pro Job

    AWO Bundesverband e.V.
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    in Mannheim, Heidelberg, und 3 weitere
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    Freiwillig mehr erleben

    Soziales und Seminare

    Menschen und Möglichkeiten

    Der Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bei der AWO Baden: Das ist Deine Zeit!

    Lerne neue Leute kennen – und dich selbst! In sozialen Berufen. In der Kita, im Seniorenzentrum, in der Jugendhilfe. Wähle aus vielen Einsatzstellen und spannenden Seminaren: Fotografie, Yoga, Improtheater… Starte eine Studienfahrt nach Berlin oder Hamburg, erarbeite Dir Anerkennung und finde heraus, was wirklich zählt.

    Starte Deinen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder als Bundesfreiwilligendienst (BFD) für die AWO Bezirksverband Baden e.V. - von Mannheim und Heidelberg über Karlsruhe und Freiburg bis zum Bodensee und noch viele weitere spannende Stellen.

    Weitere Informationen zur AWO findest Du hier.

    Jetzt kann's losgehen!

    Bewirb dich für deinen Freiwilligendienst

    Wir freuen uns wirklich sehr, dass du dich für den Freiwilligendienst interessierst und sagen jetzt schon mal Danke für dein Engagement!

    Trage gleich alles online ins Bewerbungsformular ein. Bitte beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können, die über dieses Formular abgeschickt werden.

    Entsprechend der angegebenen Wünsche leiten wir deine Online-Bewerbung an eine Einsatzstelle weiter. Nach Eingang der Unterlagen wird sich die Einrichtung bei dir melden und gegebenenfalls ein Bewerbungsgespräch und einen Hospitationstag vereinbaren.

    Bewerbungsformular (online)

    Freiwilligendienst im Detail / FAQ

    Du willst die Fakten wissen? Hier sind sie.

    Unter Freiwilligendiensten verstehen wir sowohl das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) als auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Beide Dienste unterscheiden sich nur geringfügig formal, weshalb wir beide Dienste gleich behandeln und diese unter dem Stichwort „Freiwilligendienste“ zusammenfassen.

    Ein Freiwilligendienste ist in jedem Alter ab 16 Jahren möglich, nur beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gibt es eine Altersgrenze (bis 27 Jahre).

    Dein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate. Er kann auch auf 18 Monate verlängert werden. Dein Freiwilligendienst wird bis zum Alter von 27 Jahren in der Regel ganztägig ausgeübt. Ab 27 Jahren kann er auch vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden.
    Dein Freiwilligendienst wird durch Seminare begleitet, in denen soziale, kulturelle, interkulturelle und politische Kompetenzen vermittelt werden. Außerdem soll das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen geweckt werden. Ihr tauscht Euch über Erfahrungen aus und reflektiert Eure Arbeit in den Einrichtungen. So könnt Ihr Eure eigenen Ideen aktiv in die Gestaltung der Seminarinhalte einbringen. 25 Seminartage sind bei einer zwölfmonatigen Tätigkeit verpflichtend. Überwiegend sind dies 5-tägige Seminare mit Übernachtung in Seminarstätten. Die Teilnahme an den Seminaren ist Voraussetzung für die Anerkennung Deines Freiwilligendienstes.
    • Seniorenzentren
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Erwachsene und Kinder)
    • Kindertagesstätten
    • Schülerhorte
    • Jugendhäuser
    • Sozialtherapeutische Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche
    • Mobiler Sozialer Dienst
    • Einrichtungen für psychisch kranke oder suchtkranke Menschen
    • vereinzelt Plätze in Kinderheimen und Rehakliniken

    Darüber hinaus gibt es weitere einzelne Plätze z.B. im handwerklichen Bereich.

    Einsatzstellen im FSJ und BFD bieten wir im gesamten badischen Raum an - im Rhein-Neckar-Gebiet mit Mannheim, Heidelberg und Ladenburg, über Karlsruhe, Pforzheim, Offenburg, den Schwarzwald und Freiburg bis in die Bodenseeregion.

    Du bekommst ein monatliches Taschengeld in Höhe von 401€. Darüber hinaus erhältst Du zum Teil Verpflegung bzw. Geldersatzleistungen. Bei einem Einsatz in Teilzeit wird das Taschengeld entsprechend angepasst.

    Nur wenige Einrichtungen können Dir eine Unterkunft zur Verfügung stellen. In Einzelfällen wird Dir ein Zuschuss für eine Unterkunft gewährt.

    Gesetzliche Leistungen wie Kindergeld (bei unter 25-jährigen) oder Waisenrente bleiben erhalten.

    Dein Jahresurlaub beträgt derzeit 27 Tage. Bei einem Einsatz in Teilzeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
    Maßgeblich sind hier das Jugendfreiwilligendienstegesetz und das Bundesfreiwilligendienstgesetz.

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