Sachbearbeiter*in „Mobile Ausreiseberatung“ (w/m/d)
Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) als Landesoberbehörde mit derzeit ca. 170 Beschäftigten nimmt insbesondere zentrale ausländerrechtliche Vollzugsaufgaben wahr wie die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung aller ankommenden Asylsuchenden sowie die Durchführung von Rückführungen.
Die ZABH mit Stammsitz in Eisenhüttenstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen Einsatz in der Fachgruppe 4.3 „Freiwillige Ausreise“ an den Standorten Cottbus und Zossen OT Wünsdorf
je eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter „Mobile Ausreiseberatung“ (w/m/d)
(unbefristet, Vollzeit, je nach Erfüllung der persönlichen und tätigkeitsbezogenen tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe S 15 TV-L S, bis Besoldungsgruppe A 12 BbgBesO)
Ihre Aufgaben:
mobile Sozial- und Rückkehrberatung
- Rückkehrberatung ausreisepflichtiger und an einer Ausreise interessierter ausländischer Personen unter Hinzuziehung aller gängigen Förderprogramme
- beratende Vorbereitung auf die Perspektive im Zielland zum Zweck der nachhaltigen Reintegration sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung der Ausreise
- Rückkehrberatung ausgewiesener und ausreisepflichtiger Personen in den Justizvollzugsanstalten und Gewahrsamseinrichtungen
- mobile Beratung in Flüchtlingsunterkünften, kommunalen Ausländerbehörden und Räumlichkeiten nichtstaatlicher Akteure der Rückkehrhilfe sowie in den zugewiesenen Büroräumen der ZABH
- Schnittstellenorganisation im Hinblick auf ggf. erforderliche psychologische, medizinische, seelsorgerische oder rechtliche Betreuung
- einzelfallbezogenes Schnittstellenmanagement bei Asylsuchenden mit besonderen Problematiken
Identifizierung und besondere Betreuung vulnerabler Personen
- Unterstützung von Familien, ggf. Erziehungsberatung und Einbeziehung von Jugendämtern insbesondere im Falle von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Absprachen zu weiterführenden Maßnahmen mit den Kinderschutzfachkräften der ZABH und dem Wohnheimbetreiber sowie zuständigen Jugendämtern während des Rückkehrprozesses
- Organisation der Ausreise von ausreisewilligen unbegleiteten minderjährigen Personen
- Identifizierung und bedarfsorientierte Betreuung vulnerabler Personen im Rückkehrprozess; Erstellung von Vorlagen/Berichten der Schutzbedürftigkeit an externe Behörden und Überwachung der umzusetzenden Maßnahmen einschließlich der Prüfung von rückkehrrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Beschaffung und Prüfung von ärztlichen Attesten und sonstigen Bescheinigungen, Beantragung Flughafenassistenz oder einer Begleitperson, Ankunftsassistenz im Zielland
Netzwerkarbeit und Beratungsangebote
- Erstellung von Informationsangeboten/Flyern für Asylbewerbende bzw. Rückkehrwillige
- Netzwerkaufbau/-betreuung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure der Rückkehrhilfe im Land Brandenburg
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie von akkreditierten karitativen Organisationen
- Installation und Durchführung von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Rückkehrhilfe in den zugewiesenen Landkreisen und kreisfreien Städten
- Organisation und Durchführung von Netzwerks-, Informations- und Schulungsveranstaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
administrative Vorgänge
- Entscheidung über die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes von Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG (Duldung)
- Bearbeiten von Anträgen der REAG/GARP- Programme der IOM und Landesförderprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen sowie ausgewählten weiteren Programmen
- Ausstellung von Grenzübertrittbescheinigungen (GÜB) und Anlaufbescheinigungen
- Veranlassung der Reisebuchung und Prüfung aller im Zusammenhang mit der Reise erforderlicher Unterlagen
- Abruf von Ärzten oder sonstigen Begleitpersonen im Rahmen des Landesförderprogramms
- Veranlassung und Kontrolle der Ausreiseüberwachung und Abschlussmitteilung an die zuständige (oder aktenführende) Ausländerbehörde und das BAMF
- Veranlassung und Kontrolle der Abmeldung des Ausreisewilligen nach erfolgter Ausreise bei zuständigen Wohnheimen
- Kontrolle der Zusammenstellung der Kosten der freiwilligen Ausreise einschließlich der ausgezahlten Fördermittel
Das bringen Sie mit:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Dipl.-FH, Bachelor) mit staatlicher Anerkennung bzw. nachgewiesene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen in der Tätigkeit oder
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des gehobenen sozialen Dienstes
- wünschenswert sind:
fundierte Kenntnisse in der Beratungspraxis, vorzugsweise von Personen mit interkulturellem Hintergrund Grundkenntnisse der englischen Sprache und/oder einer anderen Fremdsprache
- Beherrschung der gängigen MS-Office-Produkte
- Fahrerlaubnis Klasse B
Darüber hinaus erwarten wir
- ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, ausgeprägte Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
- sicheres und überzeugendes Auftreten
- Verständnis für kulturelle Vielfalt
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sowie die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bzw. die statusgleiche Übernahme bis A 12 BbgBesO bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
- die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse)
- ein umfangreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement (medizinische Vorsorge, Weiterbildungen, Gesundheitstag)
- bedarfsgerechte Schulungen und dienstliche Weiterbildungen
- ein mit 15 Euro monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket/Deutschlandticket-Job
Die ZABH ermöglicht eine flexible Arbeitszeitgestaltung von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung ist die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen und zum Führen eines Dienst-Kfz unabdingbar.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
Fachgruppe 1.4
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
oder an
ZABH.Bew********en@****.brandenburg.de
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den für Sie frühestmöglichen Arbeitsbeginn und Ihren Standortwunsch an. Bewerberinnen und Bewerber des öffentlichen Dienstes werden um die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht gebeten.
Fragen zum Aufgabengebiet und zur ZABH können Sie an Frau Lorej, Telefon 033702 211-4950 richten. Frau Grichen steht Ihnen als Ansprechpartnerin zum Bewerbungsverfahren und für personalrechtliche Fragen unter Telefon 03364 427-152 zur Verfügung.
*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers
20_24_Ausschreibung 2 SB Mobile Ausreiseberatung.4525888.pdf (application/pdf 460.1 KB)
Verweise auf baito
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