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    vor 2 Tagen
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    Bleibendes Vermächtnis für Neukölln

    Sie wollen mit Ihrem Nachlass nachhaltig etwas Gutes für Neukölln tun? Dann können Sie die Ziele und die Arbeit unserer Bürgerstiftung per Testament oder Vermächtnis mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds, Spende oder Schenkung unterstützen.
    Eine auf Ewigkeit angelegte Stiftung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe für alle Zeit dem Gemeinwohl dient. Sie entscheiden, für welchen Zweck und in welcher Form Ihr Nachlass eingesetzt werden soll.  Sprechen Sie uns gern zu den verschiedenen Möglichkeiten an.

    Testament, Vermächtnis oder Schenkung – Sie entscheiden über die Zukunft Ihres Vermögens

    Es gibt viele Gründe, für die Zukunft des eigenen Vermögens schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Ohne eine Regelung Ihrerseits tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es keine gesetzlichen Erben (Kinder, Ehegatten- bzw. Partner:innen, andere Verwandte), fällt das Erbe an den Staat. Wenn Sie Ihren Nachlass aktiv regeln möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

    Testament

    Mit einem eigenhändigen oder notariellen Testament wird die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben verfügt. Die Erben können selbst bestimmt werden. Wird ein gesetzlicher Erbe nicht bedacht, hat er Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der Pflichtanteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbanteils.
    In einem Erbvertrag werden zusätzlich noch zu bestimmende Pflichten des/der Erbenden festgehalten. Der Vertrag muss von einem Notar oder einer Notarin im Beisein aller Vertragparteien beurkundet werden.

    Vermächtnis

    Durch ein Vermächtnis im Testament wird eine einfache Zuwendung getätigt. Als Vermächtnisnehmer:in ist die bedachte Person oder Institution kein rechtlicher Erbe. Sie kann aber vom Erben das Vermächtnis aus dem Nachlass einfordern.

    Schenkung

    Eine Schenkung zu Lebzeiten ist ganz einfach, eine Schenkung von Todes wegen muss schriftlich aufgesetzt und von einem Notar bezeugt werden.

    Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens unserer Bürgerstiftung zugute kommen lassen möchten, sollte dieser Schritt gut durchdacht sein. Sprechen Sie uns gern an!

    Kontakt:

    Esther Hoffmann

    Tel. 030 - 62 73 80 13

    Email: esther.hoffmann(at)neukoelln-plus.de

    Oder schreiben Sie uns gern:

    Gehaltsschätzung

    Min

    Median

    Max

    vor 2 Tagen

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