Als Staatsanwalt oder Staatsanwältin ist man für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Dies umfasst die Prüfung von Beweisen, die Anklageerhebung vor Gericht und die Vertretung der öffentlichen Anklage im Strafverfahren. Zudem berät man Polizeibehörden während der Ermittlungen und arbeitet eng mit anderen Institutionen des Rechtssystems zusammen, um eine gerechte Strafverfolgung zu gewährleisten.
In Deutschland variiert das Gehalt für Staatsanwälte je nach Bundesland und Besoldungsgruppe. Berufseinsteiger verdienen in der Besoldungsgruppe R1 zwischen 4.000 und 4.800 Euro brutto pro Monat. In Bayern beträgt das Einstiegsgehalt z.B. 4.483,70 Euro, während es in Berlin 4.480,25 Euro beträgt. Mit steigender Erfahrung kann das Gehalt in der R1 Gruppe bis zu 7.439,62 Euro steigen. Oberstaatsanwälte und leitende Oberstaatsanwälte verdienen in den Besoldungsgruppen R2 bis R4 zwischen 5.580,37 Euro und 9.438,66 Euro brutto pro Monat. Generalstaatsanwälte und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof können über 10.000 Euro brutto pro Monat verdienen. Während des Rechtsreferendariats liegt die Vergütung zwischen 1.200 und 1.600 Euro brutto pro Monat.
Um als Staatsanwalt arbeiten zu können, benötigt man in der Regel ein abgeschlossenes Jurastudium sowie die zweite juristische Staatsprüfung. Nach dem Studium erfolgt in der Regel eine mehrjährige Berufsorientierung, die durch praktische Erfahrungen in der Justiz und der Verwaltung ergänzt wird. Außerdem sind einige Jahre als Richter oder in der Polizei ratsam, um die notwendigen Erfahrungen zu sammeln.
In der Staatsanwaltschaft gibt es zahlreiche Karrieremöglichkeiten. Man kann in verschiedenen Bereichen tätig werden, wie zum Beispiel im Wirtschaftsrecht, im Internationalen Recht oder im Cybercrime. Mit zunehmender Berufserfahrung stehen zudem Führungspositionen in der Staatsanwaltschaft oder in anderen Segmenten der Justiz offen.